Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 18.10.2023 - L 16 R 185/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,33737
LSG Berlin-Brandenburg, 18.10.2023 - L 16 R 185/22 (https://dejure.org/2023,33737)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18.10.2023 - L 16 R 185/22 (https://dejure.org/2023,33737)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. Oktober 2023 - L 16 R 185/22 (https://dejure.org/2023,33737)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,33737) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 48 SGB 10, § 48 Abs 1 S 2 Nr 2 SGB 10
    Anforderungen an das Vorliegen grober Fahrlässigkeit des Betroffenen als Voraussetzung einer rückwirkenden Aufhebung der Bewilligung von Leistungen

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 48 SGB 10
    Anrechnung von Altersrente auf Witwenrente - Aufhebung - Erstattung - ausländische Rente - grobe Fahrlässigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 48 SGB X
    Anrechnung von Altersrente auf Witwenrente - Aufhebung - Erstattung - ausländische Rente - grobe Fahrlässigkeit

  • rechtsportal.de

    § 48 SGB X
    Anrechnung von Altersrente auf Witwenrente - Aufhebung - Erstattung - ausländische Rente - grobe Fahrlässigkeit

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 20.09.1977 - 12 RKg 8/76

    Anwendung zivilrechtlicher Vorschriften im Verwaltungsrecht - Auszahlung von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.10.2023 - L 16 R 185/22
    Das Maß der Fahrlässigkeit ist insbesondere nach der persönlichen Urteils- und Kritikfähigkeit sowie dem Einsichtsvermögen des Beteiligten zu beurteilen (BSGE 35, 108, 112; 44, 264, 273).
  • BSG, 13.12.1972 - 7 RKg 9/69
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.10.2023 - L 16 R 185/22
    Das Maß der Fahrlässigkeit ist insbesondere nach der persönlichen Urteils- und Kritikfähigkeit sowie dem Einsichtsvermögen des Beteiligten zu beurteilen (BSGE 35, 108, 112; 44, 264, 273).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht